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§ 137l UrhG - gelungene Regelung oder uebereilter Kompromiss?: Eine Analyse der Neuregelung ueber die Einraeumung von Nutzungsrechten an unbekannten Nutzungsarten fuer Altvertraege anlaesslich des "Zweiten Korbes"
Coles
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§ 137l UrhG - gelungene Regelung oder uebereilter Kompromiss?: Eine Analyse der Neuregelung ueber die Einraeumung von Nutzungsrechten an unbekannten Nutzungsarten fuer Altvertraege anlaesslich des "Zweiten Korbes" in Vernon, BC
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Current price: $98.39
Original price: $122.90

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§ 137l UrhG - gelungene Regelung oder uebereilter Kompromiss?: Eine Analyse der Neuregelung ueber die Einraeumung von Nutzungsrechten an unbekannten Nutzungsarten fuer Altvertraege anlaesslich des "Zweiten Korbes" in Vernon, BC
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Der am 1.1.2008 in Kraft getretene Zweite Korb hat einige nderungen in der urheberrechtlichen Gesetzeslandschaft mit sich gebracht. Insbesondere das Verbot der Einrumung von Nutzungsrechten an unbekannten Nutzungsarten, 31 IV UrhG a.F., wurde im Rahmen der Reform aufgehoben und durch ein kompliziertes System von Normen ersetzt. Mit 137l UrhG wurde eine besonders problematische Regelung fr solche Vertrge getroffen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes geschlossen wurden. Diese Arbeit konzentriert sich auf eine Analyse des 137l UrhG, wobei aufgrund der in vielen Bereichen bestehenden Vergleichbarkeit mit den Regelungen der 31a, 32c UrhG diese inzident mitbehandelt werden. Der Gesetzgeber hat mit der Regelung des 137l UrhG eine Norm geschaffen, bei der es sich um eine von Kompromissen zwischen den verschiedenen Interessengruppen getragene Regelung handelt. Die Arbeit zeigt, dass eine durchdachtere Regelung des Normenkomplexes erforderlich erscheint.
Der am 1.1.2008 in Kraft getretene Zweite Korb hat einige nderungen in der urheberrechtlichen Gesetzeslandschaft mit sich gebracht. Insbesondere das Verbot der Einrumung von Nutzungsrechten an unbekannten Nutzungsarten, 31 IV UrhG a.F., wurde im Rahmen der Reform aufgehoben und durch ein kompliziertes System von Normen ersetzt. Mit 137l UrhG wurde eine besonders problematische Regelung fr solche Vertrge getroffen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes geschlossen wurden. Diese Arbeit konzentriert sich auf eine Analyse des 137l UrhG, wobei aufgrund der in vielen Bereichen bestehenden Vergleichbarkeit mit den Regelungen der 31a, 32c UrhG diese inzident mitbehandelt werden. Der Gesetzgeber hat mit der Regelung des 137l UrhG eine Norm geschaffen, bei der es sich um eine von Kompromissen zwischen den verschiedenen Interessengruppen getragene Regelung handelt. Die Arbeit zeigt, dass eine durchdachtere Regelung des Normenkomplexes erforderlich erscheint.



















