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Coles Allgemeine Haftpflichtversicherung: Leitfaden durch die AHB at Village Green Shopping Centre in Vernon, BC
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Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen fUr die Haftpflichtversicherung (AHB) gestalten den auBeren Rahmen fUr alle Haftpflichtversicherungsvertrage. Dem fol- genden Leitfaden liegt die yom HUK-Verband den Mitgliedsunternehmen empfoh- lene Normalfassung zugrunde, wie sie 1986 yom BAV genehmigt wurde. Einige Haftpflicht-Versicherer haben sich geringfUgige Anderungen genehmigen lasen, die unberficksichtigt bleiben muBten. Diese Abweichungen haben aber keinen erheblichen EinfluB auf die vorliegende Auslegung, sieht man einmal von der Kfin- digungsmoglichkeit nach einer Pramienangleichung abo Parallel dazu werden die AHB in der Musterfassung des BA V verwendet. In ihrer letzten Fassung sind sie in VerBA V 5/86, 216 ff. verOffentlicht. Neben geringfUgi- gen Formalien gibt es nur drei nennenswerte Abweichungen, auf die im Text- abdruck sowie in den AusfUhrungen besonders hingewiesen wird. Die AHB werden durch eine Vielzahl von Besonderen Bedingungen und Zusatz- bedingungen den individuellen Bedfirfnissen nach Versicherungsschutz hinsichtlich der zu versichernden Risiken angepaBt. Auf die jeweiligen Sonderbedingungen, die dann vor den AHB rangieren, ist bei entsprechender Bedeutung fUr die Praxis verwiesen. Die AHBStr ffir radioaktive Risiken, die AVB fUr die Vermogensschaden-Haft- pflichtversicherung sowie die Besonderen Bedingungen fUr die Produkt-Haftpflicht- versicherung sind nicht Gegenstand der Betrachtungen. 23 §1 Gegenstand der Versicherung 1. Der Versicherer gewahrt dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz fUr den Fall, daB er wegen eines wahrend der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses, das den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschadigung von Menschen (Personenschaden) oder die Beschadigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge hatte, fUr diese Folgen aUf Grund gesetzlicher Haftpf/ichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen fUr die Haftpflichtversicherung (AHB) gestalten den auBeren Rahmen fUr alle Haftpflichtversicherungsvertrage. Dem fol- genden Leitfaden liegt die yom HUK-Verband den Mitgliedsunternehmen empfoh- lene Normalfassung zugrunde, wie sie 1986 yom BAV genehmigt wurde. Einige Haftpflicht-Versicherer haben sich geringfUgige Anderungen genehmigen lasen, die unberficksichtigt bleiben muBten. Diese Abweichungen haben aber keinen erheblichen EinfluB auf die vorliegende Auslegung, sieht man einmal von der Kfin- digungsmoglichkeit nach einer Pramienangleichung abo Parallel dazu werden die AHB in der Musterfassung des BA V verwendet. In ihrer letzten Fassung sind sie in VerBA V 5/86, 216 ff. verOffentlicht. Neben geringfUgi- gen Formalien gibt es nur drei nennenswerte Abweichungen, auf die im Text- abdruck sowie in den AusfUhrungen besonders hingewiesen wird. Die AHB werden durch eine Vielzahl von Besonderen Bedingungen und Zusatz- bedingungen den individuellen Bedfirfnissen nach Versicherungsschutz hinsichtlich der zu versichernden Risiken angepaBt. Auf die jeweiligen Sonderbedingungen, die dann vor den AHB rangieren, ist bei entsprechender Bedeutung fUr die Praxis verwiesen. Die AHBStr ffir radioaktive Risiken, die AVB fUr die Vermogensschaden-Haft- pflichtversicherung sowie die Besonderen Bedingungen fUr die Produkt-Haftpflicht- versicherung sind nicht Gegenstand der Betrachtungen. 23 §1 Gegenstand der Versicherung 1. Der Versicherer gewahrt dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz fUr den Fall, daB er wegen eines wahrend der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses, das den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschadigung von Menschen (Personenschaden) oder die Beschadigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge hatte, fUr diese Folgen aUf Grund gesetzlicher Haftpf/ichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.
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